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Am 18. März 2026, um 17:10 Uhr, wurde ein 39-jähriger ukrainischer Staatsbürger von der Bundespolizei an der S 148 bei Neugersdorf kontrolliert, als er aus der Tschechischen Republik nach Deutschland einreiste. Bei der Kontrolle seines Lkw stellte sich heraus, dass er im Besitz eines polnischen Aufenthaltstitels war, der jedoch nicht für die Einreise in den Schengen-Raum gültig ist.

Als Konsequenz dieser unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts muss sich der Mann nun verantworten. Die Bundespolizei wies ihn umgehend zurück, was die strengen Maßnahmen zur Grenzsicherung unterstreicht.