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Am 12. April 2026 steht die Wahl zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister der Stadt Leipzig an, und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Mit Falk Fiebig, 52 Jahre alt und Kandidat der Partei Volt, bringt sich ein engagierter Unternehmer ins Spiel. Geboren in Wermsdorf (Sachsen) und seit 1994 in Leipzig ansässig, hat Fiebig an den Universitäten Dresden und Leipzig studiert. Er ist Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmensverbundes und sieht seine unternehmerische Erfahrung als Stärke, auch wenn ihm die direkte Verwaltungserfahrung fehlt.

Fiebig ist von einer tiefen Motivation geprägt, die sich aus seiner Rolle als Vater speist. Er möchte für seine Kinder und die nächste Generation bessere Startbedingungen schaffen. In seinem Wahlkampf betont er die Wichtigkeit von Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, wirtschaftlicher Stärke, den Umgang mit Migrationsfragen und die Rechte für queere Personen. Seine Vision für Leipzig umfasst eine stärkere Verankerung in Europa, menschlichen Zusammenhalt und urbane Resilienz.

Wahlkampf mit Bürgernähe

Der Wahlkampf Fiebigs basiert auf zwei Hauptsäulen: „gemeinsam statt einsam“ und einer Bürgernähe, die durch Austausch gefördert werden soll. Ein ungewöhnliches, aber kreatives Element seines Wahlkampfs ist die Verwendung eines aufblasbaren Sofas, das dazu dient, Bürgergespräche zu intensivieren. Dies zeigt, wie wichtig ihm der direkte Kontakt zu den Bürgern ist.

Ein zentrales Thema, das Fiebig anspricht, ist der Sparzwang, der viele Kommunen betrifft. Er warnt davor, an Bildung und Teilhabe zu sparen, und kündigt an, die Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung zu unterstützen und die IT zu verbessern. Fiebig sieht sich als pragmatischen Politiker, der den Konsens sucht und alle Akteure – unabhängig von Parteizugehörigkeiten – zusammenbringen möchte. Zudem ist er der fünfte Bewerber für die Wahl, während Dirk Thärichen seine Kandidatur am 22. April bekannt geben wird.

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Kommunalwahlen in Deutschland

Die bevorstehenden Kommunalwahlen in Leipzig sind Teil eines größeren Rahmens, der sich über ganz Deutschland erstreckt. Diese Wahlen umfassen die parlamentarischen Vertretungen von Gemeinden und Städten sowie die Direktwahlen von (Ober-)Bürgermeistern. Artikel 28 des Grundgesetzes regelt die kommunalen Wahlen und fordert eine Vertretung des Volkes durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen. In Deutschland sind alle Unionsbürger mit Wohnsitz wahlberechtigt, und auch Freie Wählergemeinschaften dürfen nicht von der politischen Willensbildung ausgeschlossen werden.

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Die Wahlberechtigten müssen in allen Bundesländern volljährig sein, wobei in einigen Bundesländern auch 16-Jährige wählen dürfen. Bürgermeister werden in der Regel für fünf bis acht Jahre gewählt, wobei die Amtsdauer variieren kann. Die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen liegt im Durchschnitt oft unter der Teilnahme an Landtags- oder Bundestagswahlen. Lokale Themen prägen diese Wahlen stark, und Wähler zeigen eine größere Neigung, kleinere Parteien oder Bürgerinitiativen zu unterstützen.