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Am Samstagmorgen, rund um 03:30 Uhr, hat die Bundespolizei am Hauptbahnhof Chemnitz einen 45-jährigen Deutschen kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Münster fest. Das Amtsgericht Dülmen hatte ihn wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 3900 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 65 Tagen verurteilt.

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wurde der Mann ins Polizeirevier gebracht, wo die Beamten bei einer Durchsuchung ein Cuttermesser sowie eine Geldkarte fanden, die nicht auf seinen Namen ausgestellt war. Beide Gegenstände wurden sichergestellt.