Neuer Prozess gegen Rechtsextremistin: Liebichs brutale Attacke auf Fotografen
Am 4. Juli 2025 begann vor dem Landgericht Leipzig ein Berufungsprozess gegen die 54-jährige Marla-Svenja Liebich und drei Mitangeklagte. Im Mittelpunkt steht ein Vorfall von November 2020, bei dem der Fotograf Mirko N. während einer Corona-Demonstration angegriffen wurde. Die Angeklagten wurden im September 2023 wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung verurteilt. Liebich erhielt eine Haftstrafe von sieben Monaten, während die anderen drei – Caroline K. (29), Uwe H. (53) und Matthias B. (44) – zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden. Alle vier legten Berufung ein, was zur Wiederaufnahme des Verfahrens führte. LVZ berichtet, dass das Gericht klären muss, ob Liebich tatsächlich den Fotografen festhalten wollte oder ob es sich um eine koordinierte Attacke handelte.
Der Vorfall ereignete sich am 7. November 2020, kurz nach der Auflösung einer Querdenker-Demo in Leipzig. Videoaufnahmen belegen, dass Liebich den Fotografen festhielt, während die anderen Mitangeklagten auf ihn einschlugen. Nach Sichtung der Beweise hatte das Amtsgericht die Notwehrversion der Angeklagten als nicht glaubwürdig erachtet, da zuvor keine unmittelbare Gefahr von Mirko N. ausgegangen war. L-IZ berichtet über die aggressive Stimmung während der Demonstration, die von Zeugen bestätigt wurde.
Provokante Persönlichkeit im Fokus
Marla-Svenja Liebich, die bis November 2024 als Sven Liebich bekannt war, ist eine umstrittene Gestalt in rechten Kreisen und bekannt für ihre provokanten Äußerungen. Sie hat seit 2014 zahlreiche Demonstrationen angemeldet, darunter bis ins Jahr 2067 in Halle. Ihre rechtsextreme Gesinnung und ihr Engagement haben sie auf die Liste des Verfassungsschutzes gebracht. Auch wenn Liebich eine rechtskräftige Haftstrafe verbüßen sollte, ist sie bis heute auf freiem Fuß. Ein Identitätswechsel erschwert wohl die Vollstreckung ihrer Strafe. Wie LVZ berichtet, sind Details zur Haft-Unterbringung von Liebich noch unklar.
Im Prozess fiel Liebich durch ihr auffälliges Erscheinen auf, bei dem sie einen Spazierstock benutzte. Sie fordert, im Gericht als Frau bezeichnet zu werden, was einen weiteren Aspekt ihrer komplexen Identität und ihre bundesweiten Auftritte als Aktivistin in den Blick rückt. Zusätzlich zu den bestehenden Verurteilungen wurde Liebich Mitte Mai in einer anderen Angelegenheit wegen Volksverhetzung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt.
Der Ausgang des aktuellen Berufungsprozesses könnte weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten haben, insbesondere hinsichtlich der Vergangenheit und der Zukunft von Liebich, die bereits als zentrale Figur in zahlreichen rechtsextremen Aktivitäten bekannt ist.




