In Tuntenhausen, einem kleinen, aber feinen Ort, hat der Gemeinderat kürzlich über die künftige Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) diskutiert. Ein Thema, das viele Familien beschäftigt, denn der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt seit dem 1. August und wird schrittweise umgesetzt. Zunächst dürfen sich die Erstklässler freuen – für sie gibt es die offene Ganztagsschule (OGTS) an Schultagen von Montag bis Donnerstag kostenlos. Ein Blick auf den Freitag zeigt jedoch: Hier wird’s kostenpflichtig, was in der aktuellen finanziellen Lage für viele Eltern eine Herausforderung darstellt.

Bereits in den Ferien sorgt das Bayerische Rote Kreuz (BRK) Rosenheim für eine bedarfsgerechte Betreuung, und an den Grundschulen Schönau und Ostermünchen nehmen zurzeit jeweils 81 Kinder an der OGTS teil. Doch das BRK warnt vor steigenden finanziellen Hürden, die Familien belasten könnten. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die bisherigen Freitagspauschalen von 40, 50 und 60 Euro bestehen bleiben, während der Preis für ein Mittagessen ab dem 1. Januar 2027 auf 5 Euro steigt. Das klingt vielleicht nicht nach der besten Nachricht, aber was soll’s – die Realität ist nun mal oft kein Zuckerschlecken.

Änderungen ab dem Schuljahr 2026/27

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird das BRK als Kooperationspartner die Ferienbetreuung übernehmen, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Für die Grundschule Schönau wird die Gemeinde die Räume der OGTS kostenlos zur Verfügung stellen. Das klingt doch nach einer soliden Lösung, oder? Jeder Tag in dieser Betreuung kostet die Gemeinde 20 Euro pro Kind, und die Elternbeiträge sind auf maximal 39 Euro pro Kind und Betreuungstag begrenzt. Übrigens ist eine tageweise Buchung auch möglich – eine flexible Lösung für die, die nicht jeden Tag auf die Betreuung angewiesen sind.

Doch das ist noch nicht alles. Der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder in Bayern wird bis 2030 weiter ausgebaut. Kinder haben dann Anspruch auf Betreuung von Montag bis Freitag, bis zu acht Stunden täglich und auch während der Schulferien. Das klingt nach einem großen Schritt in die richtige Richtung, aber es gibt auch Ausnahmen, wie gesetzliche Feiertage und eine mögliche Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr.

Die Verantwortung der Kommunen

Die Verantwortung für die Organisation und Finanzierung der Ferienbetreuung liegt bei den Kommunen. In Bayern sind das die Landkreise und kreisfreien Städte, die sicherstellen müssen, dass es ein passendes Angebot gibt, das den Bedürfnissen vor Ort entspricht. Dabei ist die Planung nicht immer einfach. Die örtlichen Bedürfnisse können stark variieren – von Passau über den Ammersee bis zum Bayerischen Wald. Eine repräsentative Bedarfserhebung, die 2023 vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) in Auftrag gegeben wurde, soll den Kommunen eine erste Orientierung bieten, aber die lokale Erhebung bleibt trotzdem deren Aufgabe.

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Die Eltern werden gebeten, ihren Betreuungsbedarf bis zum 30. April eines Jahres anzugeben. Das dient zwar der Planungssicherheit, ist aber keine Voraussetzung für die spätere Nutzung eines Angebots. Und ganz wichtig: Ein Anspruch auf Schülerbeförderung zu diesen Ferienangeboten besteht nicht. Das ist schon ein bisschen ärgerlich, denn wer hat schon immer die Zeit, die Kinder selbst zu bringen?

Man muss sich nur fragen, wie sich all diese Regelungen auf die Familien auswirken. Die Unterstützung der Kommunen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Betreuungsmodelle den tatsächlichen Bedürfnissen der Eltern und Kinder entsprechen. Vielleicht wird es ja bald mehr Flexibilität geben und weniger Hürden für die Familien in Tuntenhausen und darüber hinaus.