Schönau, eine kleine Gemeinde, die nicht nur die Natur umarmt, sondern auch ihre Kleinsten mit offenen Armen empfängt. In der letzten Sitzung der Verbandsversammlung des GVV Schönau wurde eine wichtige Entscheidung getroffen: Eine geänderte Kindergartensatzung mit neuen Elternbeiträgen wurde mehrheitlich abgesegnet. Das betrifft gleich drei Kindergärten: den Buchenbrandkindergarten, den Kindergarten „Utzenfluh“ und den Naturkindergarten. Ab dem 1. Januar 2027 müssen sich die Familien auf neue Monatsbeiträge einstellen, die bereits im Sommer beschlossen wurden.

Die neuen Beiträge sind ganz schön knackig. Für die Krippenbetreuung im Buchenbrandkindergarten oder im Kindergarten „Utzenfluh“ müssen Eltern mit 625 Euro rechnen, wenn sie verlängerte Öffnungszeiten inklusive Mittagessen in Anspruch nehmen möchten. Wer seine Kinder über drei Jahren ganztags betreuen lassen will, zahlt 408 Euro, und für die Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten sind es nur noch 255 Euro. Aber keine Sorge, die Beiträge sind gestaffelt. Familien mit mehreren Kindern unter 18 Jahren kommen in den Genuss von Ermäßigungen.

Elternmeinungen und Betreuungszeiten

Ein spannendes Detail ist, dass die Beschlussfassung ursprünglich auf Oktober verschoben wurde, damit die Eltern zur möglichen Reduzierung der Krippenbetreuung von 35 auf 32,5 Wochenstunden befragt werden konnten. Doch die Rückmeldungen blieben eher mager. Von den über 70 verschickten Briefen äußerte sich lediglich eine Familie für die 35 Wochenstunden, während fünf Eltern keinen Bedarf an einem Krippenplatz anmeldeten. Und das Interessante? Keiner wünschte sich die reduzierte Betreuungszeit von 32,5 Wochenstunden. Das hat die Entscheidung, die Betreuungszeiten beizubehalten, sehr erleichtert.

Bürgermeister Michael Engesser hat sich für eine Reduzierung ausgesprochen, da zehn Stunden weniger Betreuung pro Monat Personalkosten einsparen und die Beiträge senken könnten. Aktuell werden im Buchenbrandkindergarten etwa drei Kinder in der Krippengruppe betreut, während im katholischen Kindergarten etwa zehn Kinder untergebracht sind. Beide Gruppen benötigen laut Engesser die gleiche Anzahl an Erzieherinnen, was die Diskussion um die Betreuungszeiten noch interessanter macht.

Die Kosten im Vergleich

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Mittagessen, das in den GVV-Kindergärten im Gegensatz zum katholischen Kindergarten im Preis inbegriffen ist. Das bedeutet, dass die Betreuung in den GVV-Kindergärten, trotz der neuen Beiträge, für die Eltern günstiger ist. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sieht die Situation unterschiedlich aus. Während in Baden-Württemberg die Beiträge durch die Kommune geregelt werden, gibt es in Bayern bis Ende 2026 monatliche Zuschüsse von 100 Euro für Kindergartenkinder. In Berlin hingegen ist die Kita beitragsfrei, abgesehen von einem geringen Verpflegungsanteil.

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In Sachsen sind die Krippen und Kindergärten ebenfalls beitragspflichtig, wobei die Beiträge prozentual anhand der Personal- und Sachkosten berechnet werden. Das zeigt, wie die finanzielle Belastung für Eltern von Region zu Region variieren kann. Gerade in Zeiten, in denen Familien oft um jeden Euro kämpfen müssen, sind solche Entscheidungen von großer Bedeutung.

Und so bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Beiträge auf das Wohl der Kinder und die finanzielle Belastung der Eltern auswirken werden. Schönau bleibt in Bewegung, und die kleinen Schritte in der Kindergartensatzung sind Teil eines größeren Puzzles, das die frühkindliche Betreuung in der Region formt. Wenn es um die Kleinsten geht, ist kein Detail zu klein, um darauf zu achten.