Feuerwerks-Experiment endet in Chemnitz mit schwerer Brandstiftung und hohen Sachschäden
Am späten Freitagnachmittag, genauer gesagt gegen 17:10 Uhr, ereignete sich in der Mühlenstraße im Chemnitzer Zentrum ein Vorfall, der nicht nur die Anwohner, sondern auch die Feuerwehr in Alarmbereitschaft versetzte. Unbekannte Jugendliche hatten das Bedürfnis, mit Feuerwerkskörpern zu experimentieren und zielen dabei auf einen Balkon einer Erdgeschosswohnung. Was dann geschah, war alles andere als harmlos. Ein Wäscheständer, beladen mit frischer Wäsche, wurde zur Zielscheibe und fing Feuer.
Die Flammen breiteten sich schnell aus und attackierten nicht nur den Wäscheständer, sondern griffen auch auf die Balkonmöbel über. Das Außenrollo sowie ein Fenster blieben ebenfalls nicht verschont. Glücklicherweise waren die Bewohner schnell zur Stelle und konnten das Feuer selbst löschen, bevor die alarmierte Feuerwehr eintraf. In einer solchen Situation ist man froh, dass niemand verletzt wurde, aber der Schaden ist dennoch beträchtlich. Wäscheständer und Wäsche sind vollständig zerstört, und auch an den Möbeln, dem Außenrollo, dem Fenster und der Fassade entstand ein Sachschaden, der auf mehrere Tausend Euro geschätzt wird.
Ermittlungen wegen schwerer Brandstiftung
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft den Vorfall als schwere Brandstiftung. Hinweise zu den Tätern liegen derzeit nicht vor. Das ist schon eine heftige Sache, nicht wahr? Man fragt sich, was in den Köpfen solcher Täter vorgeht, die andere Menschen und deren Eigentum in Gefahr bringen. Der Vorfall wirft auf jeden Fall einige Fragen auf. Wie weit geht der Spaß mit Feuerwerkskörpern, bevor es ernst wird? Und das alles mitten im Zentrum von Chemnitz.
Ein Blick ins Gesetz zeigt, dass schwere Brandstiftung in § 306a StGB geregelt ist. Hierbei gibt es zwei Varianten: Einerseits wird der Schutz besonders schutzwürdiger Tatobjekte, wie Wohnungen oder Einrichtungen, die Menschen dienen, gewahrt. Es genügt, dass diese Objekte in Brand gesetzt werden; eine konkrete Gefahr für die Menschen muss nicht nachgewiesen werden. Andererseits gibt es auch Regelungen, die konkret auf die Gefährdung von Personen abzielen – was natürlich in diesem Fall nicht zu vernachlässigen ist. Da brennt es einem schon unter den Nägeln, wenn man überlegt, wie leicht solche Taten aus dem Ruder laufen können.
Der Vorfall in Chemnitz könnte also nicht nur für die Direktbetroffenen, sondern auch für die Öffentlichkeit ein Warnsignal sein. Es ist höchste Zeit, über den verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern nachzudenken. Denn die Folgen einer solchen Leichtsinnigkeit können weitreichend sein. Hoffen wir, dass die Polizei schnell Licht ins Dunkel bringt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht.
